#Netzwerk & Sicherheit · 3 Min. Lesezeit · Tim Rinkel

RÜCKZUG! Quad9 verlässt Frankreich am 24. November — ein Gericht will DNS-Sperren gegen Tennis-Streams erzwingen

RÜCKZUG! Quad9 verlässt Frankreich am 24. November — ein Gericht will DNS-Sperren gegen Tennis-Streams erzwingen

Ein DNS-Dienst kehrt einem ganzen Land den Rücken. Die gemeinnützige Stiftung Quad9 aus Zürich zieht sich zum 24. November 2026 aus Frankreich zurück. Das meldete heise am 22. Oktober. Grund ist ein Urteil des Pariser Gerichts vom 21. Oktober.

DAS URTEIL

Die 3. Kammer des Tribunal Judiciaire de Paris (Az. RG 26/11882) verpflichtet Quad9, DNS-Antworten zu manipulieren. Geklagt hat beIN aus Katar, die damit unlizenzierte Tennisstreams unterbinden wollen. Ein Gericht hatte zuvor in einem ähnlichen Verfahren (Az. 26/02207) bereits entsprechend entschieden. Bei Nichtbefolgung drohen 1.000 Euro pro Tag — beIN hatte 580.000 Euro täglich gefordert.

QUAD9 SAGT NEIN

Quad9 erklärt, dem Urteil nicht nachkommen zu können, ohne die eigene Mission aufzugeben. Die Stiftung ruft französische Bürger auf, ihre Abgeordneten zu kontaktieren, und will Rechtsmittel einlegen. Zugleich kritisiert sie DNS-Sperren grundsätzlich: Sie seien ineffektiv, weil Inhalte unter anderen Namen wieder auftauchen können.

WAS SICH FÜR NUTZER ÄNDERT

  • Ab dem 24. November werden französische Nutzer, soweit technisch möglich, von der Auflösung öffentlicher Adressen über Quad9 ausgeschlossen.
  • Umstellen: Wer in Frankreich Quad9 nutzt, muss seine Geräte vorher auf einen anderen DNS-Server setzen.
  • Geltungsbereich: Die Regelung gilt auch für Frankreichs Überseegebiete und Saint-Pierre et Miquelon. Französisch-Polynesien, Neukaledonien sowie Wallis und Futuna sind ausgenommen.

UND IN DEUTSCHLAND?

Hierzulande ist die Lage anders: Das Oberlandesgericht Dresden entschied vor drei Jahren, dass ein DNS-Resolver bei Urheberrechtsverletzungen nicht als Täter gilt. Der Rückzug betrifft nach der Meldung nur Frankreich und die genannten Gebiete; Nutzer in Deutschland sind davon nicht erfasst.

TIPP FÜRS HOMELAB

Nutzt du Quad9 in einer Weiterleitung, etwa in Pi-hole, AdGuard Home oder Unbound, und betreibst Geräte in Frankreich — etwa bei Familie oder in einem Ferienhaus? Dann trage dort rechtzeitig einen anderen Resolver ein. Ein eigener rekursiver Resolver wie Unbound macht dich vom Anbieter unabhängig.

Häufige Fragen

Betrifft mich der Rückzug in Deutschland?
Nach der Meldung nicht. Quad9 schließt Nutzer in Frankreich und den genannten Überseegebieten aus, nicht in anderen Ländern. Deutsche Nutzer können den Dienst weiter verwenden. Wer allerdings Geräte in Frankreich betreibt, etwa VPN-Gegenstellen oder Geräte bei Verwandten, sollte dort rechtzeitig auf einen anderen Resolver wechseln.
Warum sperrt Quad9 die Seiten nicht einfach?
Die Stiftung erklärt, dem Urteil nicht nachkommen zu können, ohne ihre Mission aufzugeben. Sie hält DNS-Sperren für ineffektiv, weil Inhalte unter anderen Namen wieder auftauchen können. Statt zu manipulieren, zieht sie sich aus Frankreich zurück und kündigt Rechtsmittel an.
Was passiert bei einem Verstoß gegen das Urteil?
Bei Nichtbefolgung drohen 1.000 Euro pro Tag. beIN hatte ursprünglich 580.000 Euro täglich gefordert. Quad9 will sich dem Urteil durch den Rückzug aus Frankreich entziehen und zugleich Rechtsmittel einlegen. Wie lange das Verfahren dauert und ob der Rückzug Bestand hat, ist offen.
Welche Alternativen gibt es?
Du kannst einen anderen öffentlichen Resolver eintragen oder besser einen eigenen rekursiven Resolver wie Unbound betreiben. Dann hängst du nicht von einem Anbieter ab. In Router, Pi-hole oder AdGuard Home trägst du dazu einfach die neuen Upstream-Adressen ein und testest die Auflösung.

Quellen

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