Erst Autoren, jetzt Musik: Eine Gruppe von Rechteinhabern, die Elvis-Presley-Songs besitzt oder kontrolliert, hat Anthropic verklagt. Das berichtet The Register am 27. Oktober 2026. Die Klage wurde demnach „am vergangenen Freitag“ eingereicht, also am 23. Oktober.
WO UND WORUM?
Die Klage liegt beim US-Bezirksgericht für den Nördlichen Bezirk von Kalifornien. Die Kläger, im Bericht „Elvis Plaintiffs“ genannt, werfen Anthropic Urheberrechtsverletzung vor. Es geht um 274 Elvis-Songs.
Der Kern: Anthropic soll diese Werke genutzt haben, um seine KI-Modelle zu trainieren.
DIE VORWÜRFE IM DETAIL
Laut Register argumentieren die Kläger an mehreren Stellen:
- Fair Use greift nicht überall: Er decke nicht alle Inhalte ab, die fürs Training genutzt wurden.
- Zweifelhafte Quellen: Anthropic hätte wissen müssen, dass manche Torrents und Datensätze lizenziert oder gestohlen waren.
- Liedtexte brauchen eine Lizenz: Wenn Claude auf Anfrage Elvis-Texte wiedergibt, sei dafür eine Lizenz nötig.
- „Im Stil von“: Anfragen nach Inhalten im Stil geschützter Künstler kosteten die Rechteinhaber Geld.
WIE VIEL GELD STEHT IM RAUM?
Die Kläger verlangen Schadenersatz und einen Anteil an Anthropics Gewinnen. Alternativ fordern sie die gesetzliche Pauschale von 150.000 Dollar pro Werk. Das Register rechnet das auf 41,1 Millionen Dollar hoch. Wichtig: Das ist die Forderungsrechnung der Kläger, kein Urteil.
WAS SAGT ANTHROPIC?
Laut Register hat Anthropic angekündigt, sich gegen die Klage zu verteidigen. Eine Stellungnahme im Wortlaut liegt uns nicht vor. Der Bericht erinnert außerdem daran, dass Anthropic eine ähnliche Klage von Autoren wegen des Trainings mit Büchern verglichen hat. Dafür wurde ein Fonds von 1,5 Milliarden Dollar für Schriftsteller eingerichtet.
WARUM DAS AUCH DICH BETRIFFT
Du nutzt Claude vielleicht nur zum Programmieren. Trotzdem zeigt der Fall, wohin die Debatte läuft: Es geht nicht nur um das Training, sondern auch um die Ausgabe. Müssen KI-Anbieter Liedtexte lizenzieren, wenn Nutzer sie abfragen? Die Antwort der Gerichte wird bestimmen, was Chatbots künftig wiedergeben dürfen.
Für Unternehmen, die KI-Dienste einsetzen, ist das ein Hinweis: Rechtsfragen rund um Trainingsdaten sind noch nicht geklärt. Es lohnt sich, bei Verträgen auf Haftungs- und Freistellungsklauseln zu achten.
FAZIT: Ein weiteres Musterverfahren
Ob die Klage Erfolg hat, ist völlig offen. Sicher ist nur: Nach den Büchern rückt die Musik ins Visier. Wir halten dich auf dem Laufenden, sobald es Bewegung im Verfahren gibt.