Zwölf Monate Schonfrist sind vorbei: Seit heute darf Brüssel zubeißen. Am 2. August 2026 treten die Durchsetzungsbefugnisse der EU-Kommission gegenüber Anbietern von General-Purpose-AI-Modellen (GPAI) in Kraft — also gegenüber den Firmen hinter ChatGPT, Claude und Gemini. Bereits im Juni haben wir den Countdown erklärt — jetzt ist der Stichtag da.
MACHTWECHSEL: Das darf die Kommission ab heute
Die Pflichten für GPAI-Anbieter gelten formal schon seit dem 2. August 2025. Ein Jahr lang konnte die Kommission aber nicht durchgreifen — diese Gnadenfrist endet heute. Ab sofort kann das KI-Büro der EU:
- Dokumentation und Auskünfte anfordern — etwa zu Trainingsdaten und Sicherheitstests,
- Modelle selbst evaluieren, also technisch unter die Lupe nehmen,
- Maßnahmen anordnen — von Risiko-Minderung bis hin zu Marktbeschränkung und Rückruf.
Wer nicht spurt, riskiert Bußgelder bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, was höher ist. Bei Konzernen wie Google oder Microsoft reden wir also über Milliardenbeträge.
WICHTIG für dich: Chatbots müssen sich ab jetzt outen
Der zweite Baustein des heutigen Stichtags betrifft nicht nur die KI-Riesen, sondern jeden, der KI einsetzt: Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 greifen. Konkret heißt das:
- Ein Chatbot muss klar sagen, dass er eine KI ist — verständlich und gleich zu Beginn der Interaktion.
- KI-generierte Inhalte müssen maschinenlesbar als solche markiert werden.
- Deepfakes — also täuschend echte Bild-, Audio- oder Videofälschungen — müssen sichtbar gekennzeichnet sein.
Auch die nationalen Marktaufsichtsbehörden können ab heute Verstöße gegen den AI Act untersuchen und ahnden. In Deutschland ist dafür maßgeblich die Bundesnetzagentur im Gespräch — die endgültige Behördenstruktur ist noch im Aufbau.
ENTWARNUNG an anderer Stelle: Das wurde verschoben
Falls du den Überblick verloren hast — kein Wunder, Brüssel hat den Fahrplan zuletzt kräftig umgebaut. Mit dem Digital Omnibus, den das EU-Parlament am 16. Juni 2026 mit 423 zu 57 Stimmen final beschlossen hat, wurden die Pflichten für Hochrisiko-KI deutlich nach hinten geschoben: Eigenständige Hochrisiko-Systeme (etwa fürs Recruiting oder Kredit-Scoring) müssen erst zum 2. Dezember 2027 liefern, KI in regulierten Produkten wie Medizingeräten sogar erst zum 2. August 2028.
Die heutigen Regeln sind davon ausdrücklich ausgenommen: Transparenzpflichten und GPAI-Durchsetzung kommen ohne Aufschub. OpenAI hat passenderweise wenige Tage vor dem Stichtag ein eigenes EU-Compliance-Playbook veröffentlicht — man ahnt, dass Brüssel genau hinschauen wird.
FAZIT: Papiertiger oder Zahnwechsel?
Ob die Kommission ihre neuen Zähne direkt einsetzt, muss sie erst beweisen — Personal und Verfahren beim KI-Büro sind noch im Aufbau. Aber die Richtung ist klar: Die Ära der unverbindlichen Ankündigungen ist vorbei. Für Modelle, die schon vor dem 2. August 2025 auf dem Markt waren, gilt übrigens eine letzte Frist: Sie müssen bis zum 2. August 2027 nachziehen. Wenn du selbst einen Chatbot auf deiner Website betreibst, gilt für dich ab heute ganz praktisch: KI-Kennzeichnung rein — das ist keine Kür mehr, sondern Pflicht.
Häufige Fragen
Was genau gilt seit dem 2. August 2026?
Betrifft mich das als Privatnutzer oder Blogger?
Welche Strafen drohen den KI-Anbietern?
Was wurde mit dem Digital Omnibus verschoben?
Quellen: artificialintelligenceact.eu, EU-Kommission, Gibson Dunn